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EU AI Act
Der AI Act für Personalberatungen, verständlich erklärt.
Was gilt, was kommt, wer welche Pflichten trägt und wie wir Ihre Systeme so bauen, dass Sie vorbereitet sind.
Zeitplan
- Aug. 2024AI Act in KraftGrundlage, Pflichten kommen stufenweise
- Feb. 2025Verbote bestimmter KI-Praktikenz. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz
- Aug. 2026Transparenzpflichten und AufsichtBundesnetzagentur ist zuständig. Ursprünglich auch Start der Hochrisiko-Pflichten.
- Dez. 2027Hochrisiko-Pflichten für KI im Recruitingdurch den Digital Omnibus verschoben, nicht abgeschafft
Was ist betroffen?
Hochrisiko ist KI, die Bewerber sucht, filtert, bewertet oder auf eine Shortlist setzt. Auch wenn am Ende ein Mensch entscheidet. Vor jedem Projekt erhalten Sie diese Einstufung schriftlich.
- Neue Suchaufträge gewinnenKein HochrisikoBewertet Unternehmen, keine Bewerber.
- CVs auslesen, Termine, Exposés, ReportingVoraussichtlich kein HochrisikoAufbereitung und Logistik ohne Bewertung von Personen.
- Kandidaten-Matching und ShortlistHochrisikoWir bauen und dokumentieren es nach den Anforderungen ab Dezember 2027.
Wer macht was?
Wir bauen das System und übergeben es Ihnen. Danach betreiben Sie es unter Ihrem Namen und sind damit in der Regel Anbieter und Betreiber im Sinne des AI Act. Die genaue Rollenverteilung halten wir im Vertrag fest.
Das übernehmen wir
- Schriftliche Einstufung vor dem Bau
- Bau nach den Hochrisiko-Anforderungen
- Tests, auch auf Benachteiligung
- Vollständige Dokumentation zur Übergabe
- Schulung Ihres Teams
Das liegt bei Ihnen
- Konformitätserklärung und Registrierung in der EU-Datenbank, mit unseren Unterlagen
- Menschliche Aufsicht im laufenden Betrieb
- Kandidaten über den KI-Einsatz informieren (Vorlage von uns)
- Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren
Unsere Arbeitsgrundsätze
- Einstufung vor dem BauJedes Projekt bekommt vorab eine schriftliche Einstufung. Im Zweifel behandeln wir es als Hochrisiko.
- Der Mensch entscheidetJede Auswahl, die Personen betrifft, gibt Ihr Team frei. Nachrichten entstehen als Entwurf.
- Begründen statt bewertenPro Kriterium sehen Sie, was passt und woher die Information stammt. Keine undurchsichtigen Punktzahlen.
- Keine geschützten MerkmaleAlter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Familienstand und Fotos fließen nicht in die Bewertung ein (AGG).
- Alles wird protokolliertEingaben, Ergebnisse, Begründungen und Freigaben werden gespeichert.
- Getestet vor der ÜbergabeMit Testfällen, auch auf ungleiche Ergebnisse für verschiedene Gruppen.
- Saubere Daten, in der EUNur lizenzierte Datenquellen, kein Scraping. Hosting auf EU-Servern; Zugriffe unseres Teams nur nach Auftragsverarbeitungsvertrag.
- NotbremseJeder Ablauf lässt sich von Ihnen mit einem Schritt anhalten.
- Ihr EigentumNach der Übergabe gehören Ihnen Workflows, Konten und Dokumentation. Unsere Zugänge entfernen wir.
Ihr Dokumentationspaket bei der Übergabe
Damit können Sie Ihre Pflichten als Anbieter und Betreiber erfüllen.
- Einstufung
- Systembeschreibung
- Gebrauchsanweisung
- Datenblatt
- Risikoregister
- Testbericht
- Protokollierungskonzept
- Änderungsprotokoll
- Beobachtungsplan
- Schulungsnachweis
- Kandidaten-Hinweis (Vorlage)
Diese Seite gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall empfehlen wir eine rechtliche Prüfung.